FFWGK

Der Bewerb SGKP Faustfeuerwaffen Großkaliber ist keine Kopie des Standard Pistolenprogrammes gemäß ISSF.

Der Bewerb soll dazu dienen Waffenbesitzer zum sportlichen Pistolenschießen zu bringen und sie damit als Sportler in die Landesverbände einzubinden.

Die Sicherheitsbestimmungen und Abläufe, die in den Regeln verankert sind, sind für Anfänger gedacht und sollen den sicheren Umgang mit Waffen am Schießstand gewährleisten.

Körperlich behinderten Sportlern ist die Teilnahme an den Bewerben entsprechend den standtechnischen Möglichkeiten zu gestatten. Die Wettkampfjury entscheidet über die Zulassung.

Allen für den Schießsport Verantwortlichen, beginnend in den Vereinen, sollen die Regeln helfen ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Sinne unseres Sports wahrnehmen zu können.

Bei aktiven Sportschützen werden die Kenntnisse der Sicherheitsregeln und das sichere Verhalten am Schießstand vorausgesetzt und sollten daher nicht als übertrieben erachtet werden.

Diese Regelung gilt deshalb erst für Wettkämpfe ab Landesebene, da das Antreten zu solchen Wettkämpfen eine entsprechende Qualifikation voraussetzt.

Waffen

  • Pistolen und Revolver
  • Offene Visierung
  • Keine Kompensatoren und Laufbohrungen.
  • Pistolen ohne angestecktem Magazin und Revolver müssen mit ihren Maßen in die Box mit den Abmessungen Länge x Breite x Höhe = 300 mm x 150 mm x 50 mm passen

Kaliber

  • ab Kaliber 9mm Luger und 0.38 Spezial

Munition

  • Original- und selbstgeladene Munition (Test siehe Anhang D)
  • Maximalfaktor 200 (Berechnung siehe Anhang D)
  • Keine Wadcuttergeschoße
  • Für das Kaliber .38 Spezial ist eine Patronengesamtlänge von mindestens 35 mm vorgeschrieben.
  • Mindestfaktor 110 (Berechnung siehe Anhang .C)
  • Es liegt in der Verantwortlichkeit des Veranstalters, die Verfügbarkeit eines V(0)-Messgerätes zu gewährleisten. Dieses Gerät muss an jedem Wettkampftag entsprechend aufgestellt und kalibriert werden. Ohne ein solches Messgerät darf keine erlaubte Munition als zu schwach oder zu stark eingestuft werden. Bei Landes- und Öst. Meisterschaften muss ein Faktormessgerät samt Zubehör vorhanden sein.